Rechtsprechung
BVerwG, 29.06.1990 - 6 ER 300.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstpostenwechsel des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) - Überprüfung einer Umsetzungsverfügung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1990 - 6 ER 300.90
Handelt es sich dagegen - wie der Bundesnachrichtendienst anscheinend meint (vgl. Schreiben vom 12. Juni 1990) - um eine Umsetzung innerhalb der Behörde, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktsqualität vor (vgl. BVerwGE 60, 144; Beschluß vom 30. September 1985 - BVerwG 6 ER 300.85 -).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] mit Nachweisen) liegt eine Umsetzung, wie sie mit der Anordnung des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes vom 27. April 1990 nach dessen Schriftsatz vom 12. Juni 1990 beabsichtigt war, im Ermessen des Dienstherrn, dem grundsätzlich sehr weite Grenzen gesetzt sind.
- BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen
Auszug aus BVerwG, 29.06.1990 - 6 ER 300.90
Der Senat sieht keine tatsächliche Grundlage für eine auch nur summarische Prüfung des Sachverhalts, wie sie im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geboten ist (vgl. BVerwGE 50, 124, 130) [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]. - BVerwG, 30.09.1985 - 6 ER 300.85
Zuteilung zur vorübergehenden Dienstleistung - Umsetzung als innerbehördliche …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1990 - 6 ER 300.90
Handelt es sich dagegen - wie der Bundesnachrichtendienst anscheinend meint (vgl. Schreiben vom 12. Juni 1990) - um eine Umsetzung innerhalb der Behörde, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ohne Verwaltungsaktsqualität vor (vgl. BVerwGE 60, 144; Beschluß vom 30. September 1985 - BVerwG 6 ER 300.85 -).